Liebe Mitglieder und Freunde des GSV Waldtann,
ab Mittwoch 17.11.2021 gilt bei uns in Baden Württemberg die ALARMSTUFE in Sachen Corona. Dies hat Auswirkungen auf Aktivitäten im Innenraum aber diesmal auch im Außenberreich. Ich habe hier für euch die wichtigsten Informationen zusammengefasst.
Was gilt weiterhin
- AHA Regeln
- Anwesenheits Datenerfassung
Sport im Freien:
- Sportler*innen, Trainer*innen, Betreuer*innen etc. müssen genesen, geimpft oder negativ getestet sein. Für Sportler bzw. Trainingsteilnehmer ist ein PCR Test notwendig! (3G-Plus) Bitte dokumentiert den Status der jeweiligen Teilnehmer. Das macht es einfacher beim Nachweis.
- Ausgenommen von der strengeren Testpflicht sind weiterhin Trainer und Übungsleiter. Für diese Gruppe genügt ein Antigen-Schnelltest der nicht älter als 24 Stunden sein darf.
- Für die Nutzung von Innenräumen wie der Kabine, Dusche, usw. gilt in der ALARMSTUFE 2-G. D.h., es haben zu Innenräumen (Kabine, Duschen, Toiletten, usw.) nur noch geimpfte und genesene Personen Zutritt.
Zuschauer bei Sportveranstaltungen im Freien
- Zuschauer*innen ist der Zutritt zum Sportgelände in der Warnstufe nur nach Vorlage eines 2G-Nachweises gestattet. Die Heimvereine sind als Ausrichter laut Corona-Verordnung verpflichtet, entsprechende Einlasskontrollen durchzuführen.
Sport in Innenräumen
- In geschlossenen Räumen (Turnhalle) gilt für Teilnehmer ausnahmslos die 2G-Regel.
- Ausgenommen von der strengeren Testpflicht sind weiterhin Trainer und Übungsleiter. Für diese Gruppe genügt ein Antigen-Schnelltest der nicht älter als 24 Stunden sein darf.
- Bitte dokumentiert den Status der jeweiligen Teilnehmer. Das macht es einfacher beim Nachweis.
- Der kurzfristige Aufenthalt im Innenbereich, um Kinder in die Obhut der Trainerinnen und Trainer oder Übungsleiterinnen und Übungsleiter zu übergeben oder von diesen wieder abzuholen, ist nicht-immunisierten Personen auch ohne Testnachweis gestattet.
- Während der Sportausübung und der Nutzung von Duschräumen besteht keine Maskenpflicht. Abseits des Sportbetriebs besteht in geschlossenen Räumen die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske.
Singen in geschlossenen Räumen
- In geschlossenen Räumen gilt die 2G-Regel. Bitte dokumentiert den Status der jeweiligen Teilnehmer. Das macht es einfacher beim Nachweis.
Betrieb Vereinsheim
- Hier gilt die 2-G-Regel. Nur noch geimpfte und genesene Personen haben Zutritt!
Euer GSV 1846 Waldtann e.V.
Was gilt in Innenräumen: