Liebe Mitglieder und Freunde des GSV Waldtann,
seit dem 24.11. gilt im Land Baden Württemberg die "Alarmstufe 2". Außerdem ist der Landkreis Schwäbisch Hall mit einer Inzidenz über 500 seit heute "Hochinzidenz-Region". Daraus ergeben sich neue Vorgaben für den Sport:
Was gilt weiterhin
- AHA Regel
- Anwesenheits Datenerfassung
Sport im Freien:
- Für Sportler*innen, Trainer*innen, Betreuer*innen etc. gilt in der Alarmsufe 2 im Freien und auch in Innenräumen grundsätzlich die 2G Regelung. Es gibt hier keine Ausnahmen mehr für ehrenamtliche Übungsleiter.
Zuschauer bei Sportveranstaltungen im Freien
- Zuschauer*innen ist der Zutritt zum Sportgelände in der Alarmstufe 2 nur mit der 2G PLUS Regelung (Geimpft, Genesen PLUS negativem tagesaktuellem Antigenschnelltest) Die Heimvereine sind als Ausrichter laut Corona-Verordnung verpflichtet, entsprechende Einlasskontrollen durchzuführen.
Sport in Innenräumen
- Für Sportler*innen, Trainer*innen, Betreuer*innen etc. gilt in der Alarmsufe 2 im Freien und auch in Innenräumen grundsätzlich die 2G Regelung. Es gibt hier keine Ausnahmen mehr für ehrenamtliche Übungsleiter. Bitte dokumentiert den Status der jeweiligen Teilnehmer.
- Während der Sportausübung und der Nutzung von Duschräumen besteht keine Maskenpflicht. Abseits des Sportbetriebs besteht in geschlossenen Räumen die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske.
Behandlung von Schülern Ü17 - Schüler*innen müssen weiter keinen Testnachweis vorlegen und sind von den Zugangs- und Teilnahmeverboten ausgenommen. Jedoch gilt diese Ausnahme nun nur noch für Schüler*innen bis einschließlich 17 Jahren. Schwangere und Stillende sind nur noch bis zum 10. Dezember 2021 von der Testpflicht und den Zutrittsbeschränkungen ausgenommen, da es dann seit drei Monaten eine Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) gibt.
Singen in geschlossenen Räumen
- In geschlossenen Räumen und im Freien gilt für Veranstaltungen der Breitenkultur die 2G+-Regel. Das heißt, der Zutritt ist nur immunisierten Personen nach Vorlage eines negativen Antigen-Schnelltests oder PCR-Tests gestattet. Die Maskenpflicht gilt weiterhin, in der Alarmstufe in der Probe auch während des Singens.
Betrieb Vereinsheim
- Zutritt nur noch unter Beachtung von 2G!