Liebe Mitglieder und Freunde des GSV Waldtann,
seit dem 4.12. hat das Land Baden Württemberg die "Alarmstufe 2" Vorgaben noch einmal verschärft. Außerdem ist der Landkreis Schwäbisch Hall mit einer Inzidenz über 500 seit heute "Hochinzidenz-Region". Daraus ergeben sich neue Vorgaben für den Sport:
Sport in Innenräumen
- Für Sportler*innen, Trainer*innen, Betreuer*innen etc. gilt in der Alarmsufe 2 im Freien und auch in Innenräumen grundsätzlich die 2G-PLUS Regelung*. Es gibt hier keine Ausnahmen mehr für ehrenamtliche Übungsleiter. Bitte dokumentiert den Status der jeweiligen Teilnehmer.
- Während der Sportausübung und der Nutzung von Duschräumen besteht keine Maskenpflicht. Abseits des Sportbetriebs besteht in geschlossenen Räumen die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske.
Behandlung von Schülern Ü17 - Schüler*innen müssen weiter keinen Testnachweis vorlegen und sind von den Zugangs- und Teilnahmeverboten ausgenommen. Jedoch gilt diese Ausnahme nun nur noch für Schüler*innen bis einschließlich 17 Jahren. Schwangere und Stillende sind nur noch bis zum 10. Dezember 2021 von der Testpflicht und den Zutrittsbeschränkungen ausgenommen, da es dann seit drei Monaten eine Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) gibt.
Betrieb Vereinsheim
- Zutritt nur noch unter Beachtung der 2G-PLUS Regelung - auch für das Personal.
- Um der Testpflicht gerecht werden zu können ist das Vereinsheim ab sofort bis Ende des Jahres nur noch mittwochs geöffnet. Mittwochs kann man sich in der Turnhalle Waldtann von 15 Uhr bis 18 Uhr testen lassen. Freitags ist das Vereinsheim geschlossen.
*Neue Regelung der 2G-PLUS Vorgaben für immunisierte Personen
- Kein zusätzlicher, tagesaktueller Schnelltest ist notwendig wenn
- man die Booster-Impfung schon erhalten hat
- die Grundimmunisierung (1+2 Impfung) nicht länger als 6 Monate zurück liegt
- der Zeitpunkt der Genesung nicht länger als 6 Monate zurück liegt